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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2005 - 2 B 12250/04.OVG   

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https://dejure.org/2005,9998
OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2005 - 2 B 12250/04.OVG (https://dejure.org/2005,9998)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.02.2005 - 2 B 12250/04.OVG (https://dejure.org/2005,9998)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Februar 2005 - 2 B 12250/04.OVG (https://dejure.org/2005,9998)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versetzung der Leiterin einer Schule auf Grund einer Mitgliedschaft in einer mit dem Erziehungsauftrag unvereinbaren Vereinigung; Fürsorgepflicht des Dienstherren verlangt einen Schutz des Beamten bei einer unverschuldeten Ansehensschädigung mit der Folge eines ...

  • Judicialis

    GG Art. 4; ; GG Art. 4 Abs. 1; ; LBG... § 33; ; LBG § 33 Abs. 1; ; SchulG § 1; ; SchulG § 1 Abs. 2; ; SchulG § 2 Abs. 3; ; SchulG § 2 Abs. 3 Satz 2; ; SchulG § 38; ; SchulG § 38 Abs. 2; ; SchulG § 38 Abs. 2 Satz 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulleiter (Rechte und Pflichten) - Vertrauensstörung wegen religiösen Gedankenguts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 476
  • DVBl 2005, 1464 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2011 - 1 A 2563/09

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Regierungsdirektors von einem

    vgl. zum Ganzen Kathke, a.a.O., § 25 Rn. 107 ff., 112; zu dem etwa für den Schulbetrieb wichtigen Vertrauensverhältnis zwischen dem Schulleiter und (unter anderem) der Elternschaft auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Februar 2005 - 2 B 12250/04.OVG -, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Entscheidungssammlung, ES/A II 4.1 Nr. 28.
  • VG Koblenz, 06.03.2013 - 2 K 964/12

    "Fertigungsfehler bei dem Gewehr Heckler & Koch G 27?"

    Mag eine Umsetzung des Beamten auch unter diesen Voraussetzungen nicht gänzlich auszuschließen sein, um Störungen des Dienstverhältnisses zu beheben, so kommt sie allenfalls nachrangig in Betracht, weil damit letztlich das Opfer der nicht haltbaren Anschuldigungen getroffen wird (vgl. BVerwG, Urteil v. 25.01.1967 - VI C 58.65 -, juris, Rn. 37; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.02.2005 - 2 B 12250/04.OVG -, juris, Rn. 10.).
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